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Flexible Arbeitsverhältnisse
Das Normalarbeitsverhältnis ist das zentrale Vermächtnis der Arbeitsgesellschaft. Es definierte eine Reihe von Normen und formalen Eigenschaften der Arbeit: Vollzeiterwerbstätigkeit, auf Kontinuität und Ortsgebundenheit angelegte Anstellung, mit staatlichen oder kollektivvertraglich abgesicherten Standards, regelmässiges Einkommen und geregelte Arbeitszeiten.
Die realen Arbeitsverhältnisse haben sich in den letzten 30 Jahren weit von diesen Standards entfernt. Auf dem Hintergrund der Erosion der Normalarbeit hat sich eine breite Vielfalt flexibler Erwerbsformen entwickelt: Teilzeitarbeit, Temporärarbeit, befristete Anstellungen, Subcontracting, Arbeit auf Abruf, Job Sharing, Telearbeit etc.
Zum Abschluss des Zyklus Flexibilität! möchten wir einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen verschaffen und deren rechtliche Rahmenbedingungen beleuchten.
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